Institutionelles Schutzkonzept

des DPSG Diözesanverbandes Bamberg

1. Vorwort

Der DPSG DV Bamberg ist einer von insgesamt 25 Diözesanverbänden der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg. Basierend auf den Grundlagen der Pfadfinder*innenbewegung nach den Ideen von Lord Robert Baden-Powell gehört die DPSG dem Ring deutscher Pfadfinderverbände an. Dieser wiederum ist die deutsche Vertretung in der World Organization of the Scout Movement. Aktuell verteilen sich im Diözesanverband Bamberg rund 1.600 Mitglieder in vier Bezirke und 26 Stämme. Bei den Mitgliedern handelt es sich sowohl um Kinder und Jugendliche als auch um Erwachsene.

Die Diözesanebene organisiert innerverbandliche Konferenzen und Veranstaltungen sowie große Pfadfinder*innenaktionen auf Bistumsebene. Sie koordiniert die Arbeit in den Altersstufen und zeichnet sich verantwortlich für die Ausbildung von Gruppenleiter*innen und Leitungskräften. Darüber hinaus wird die politische Interessenvertretung nach außen gegenüber Erzbistum, Kommune und Land sowie nach innen gegenüber der Landes- und Bundesebene der DPSG übernommen. Letztlich ist die Diözesanebene Ansprechpartnerin für alle im Diözesanverband anfallenden Belange.

Als Kinder- und Jugendverband ist es unser Anliegen, Orte und Möglichkeiten zu schaffen, in denen sich Kinder und Jugendliche ausprobieren können. Wir verstehen diese Orte und Möglichkeiten als Schutzräume, die frei von gesellschaftlichen Ansprüchen, voreiligen Bewertungen und jeglicher Art von Gewalt sind. Nur so können sie der Stärkung eigener Fähigkeiten dienen und die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit unterstützen. An dieser Stelle sind wir alle gefragt, die entsprechenden Rahmenbedingungen herzustellen. Nur mit offenen Augen und Ohren, mit Sensibilität, Wissen und Reflexion können wir eine Kultur der Achtsamkeit etablieren.

Auf dieser Grundlage ist das hier vorliegende Institutionelle Schutzkonzept nach den Richtlinien des Erzbistums Bamberg entstanden und fasst alle Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in unserer Diözese zusammen.

2. Risikoanalyse

Die Risikoanalyse wurde in einer Kleingruppe mit Vertreter*innen aus der Diözese, den Bezirken und den Stämmen erstellt. Hier wurden Reflexionsfragen als Orientierungspunkte herangezogen.

Kinder und Jugendliche werden im DPSG DV Bamberg auf folgenden Veranstaltungen eingebunden:

  • Diözesane Stufen- oder Fachkonferenz der Roverstufe
  • Diözesanstufenaktionen (Tagesaktionen oder Wochenende/Lager)
  • Diözesanaktionen (Tagesaktionen oder Wochenende/Lager)
  • Diözesanversammlung
  • Diözesaner Georgstag
  • Friedenslicht
  • Diözesanlager
  • Diözesanjubiläum

Dazu gibt es folgende Gremien, deren Teil Kinder und Jugendliche sein können:

  • AG Öffentlichkeitsarbeit
  • AG Politische Bildung
  • AG Spiritualität
  • Facharbeitskreis Ökologie
  • Mitgliederinitiative

Laut Ordnung der DPSG müssen Leiter*innen über 18 Jahre alt sein. Daher besteht bei den Ausbildungswochenende der Leiter*innen sowie bei den Gremien der Diözesanleitung und der Diözesanarbeitskreise kein Risiko für Kinder und Jugendliche.

Bei Tagesaktionen (Stufen, Georgstag, Friedenslicht) werden die Mitarbeiter*innen vom jeweiligen planenden Gremium eingesetzt. Diese können ehrenamtlich, z.B. als Helfer*in, oder hauptberuflich als pädagogische oder organisatorische Betreuung agieren. Die Mitarbeiter*innen sind in der Regel Mitglied der DPSG und werden aus den Stämmen und Bezirken der Diözese akquiriert. Hier besteht ein Risiko, da hier die grundsätzliche Überprüfung der Eignung der Mitarbeiter*innen bei den Stämmen und Bezirken liegt. Das gleiche Risiko besteht bei den hauptberuflichen Mitarbeiter*innen in Bezug auf die Einstellung über das Ordinariat. Bei ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, welche direkt von der Diözesanebene gestellt werden, geht vor ihrer Aufnahme in die Ebene ein Gespräch über die Eignung voraus. Das Risiko ist hier, dass das Gespräch versäumt oder unzureichend durchgeführt worden ist. Auch kann sich der Personenkreis der Mitarbeiter*innen auf Personen außerhalb des Verbands, z.B. als Expert*in oder Workshopleiter*in, erweitern.

Bei den längeren Aktionen (Konferenzen, Diözesanversammlung, Stufenaktionen, Diözesanlager) bestehen die gleichen Risiken wie bei den Tagesaktionen. Dazu erweitert sich die Personalauswahl bei Konferenzen oder Versammlungen auf delegierte Mitglieder der Versammlung.

Die Mitarbeiter*innen in den Gremien haben vor ihrer Arbeit in dem jeweiligen Gremium ein Gespräch mit dem Vorstand. Hier besteht ebenfalls das Risiko, dass das Gespräch versäumt oder unzureichend durchgeführt worden ist.

Bei Tages- und längeren Aktionen treffen Kinder und Jugendliche, Leiter*innen, Mitarbeiter*innen und Helfer*innen für einen Tag aufeinander. Risiken entstehen hierbei z.B. wenn Stationen mit einem*r Betreuer*in von einer Gruppe mit wenigen oder einem Kind/Jugendlichen besucht wird. Weitere Situationen, in welchen eine erwachsene Person mit einer schutzbefohlenen Person alleine sein kann, sind zum Beispiel ärztliche Versorgung am Platz oder in einer Praxis, pflegerische Situationen oder vertrauliche Gespräche. Auch können Einzelsituationen zufällig entstehen. Risiken bergen auch Hol- und Bringsituationen vor und nach der Aktion.

Risiken in der Gremienarbeit bestehen, wenn ein Kind oder Jugendlicher während einer Sitzung alleine arbeitet. Dazu kann das Kind oder Jugendliche von einem Mitglied des Gremiums zum Versammlungsort oder nach Hause gefahren werden. Hier entstehen unkontrollierbare Einzelsituationen.

3. Personenauswahl und -entwicklung

3.1 Persönliche Eignung

Die Verantwortung für die Personenauswahl und -entwicklung liegt beim Diözesanvorstand. Dieser betraut innerhalb des DPSG-Diözesanverbandes Bamberg nur Personen für und mit Angeboten mit jungen Menschen, welche entsprechend ihrer Aufgabe über fachliche (insbesondere pädagogische) Kenntnisse und die persönliche Eignung verfügen.

Es werden bei den ehrenamtlichen oder hauptamtlichen bzw. hauptberuflichen Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit keine Personen eingesetzt, welche rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (entsprechend SGB VIII §72a) verurteilt worden sind oder wenn ein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist.

Es ergeben sich folgende Maßnahmen, um die persönliche Eignung der eingesetzten Personen zu gewährleisten und zu überprüfen:

3.2 Erweitertes Führungszeugnis

Es wird von allen auf Diözesanebene aktiv engagierten Personen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang für Ehrenamtliche bzw. Hauptberufliche, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten oder begleiten, eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein und muss alle fünf Jahre erneut vorgelegt werden.

Die Einsichtnahme wird vom zuständigen Diözesanvorstand unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert und das Original wird auf Anfrage an den*die Ehrenamtliche*n, Akteur*innen oder Mitarbeitende zurückgeben.

3.3 Selbstauskunftserklärung

Die Selbstauskunftserklärung wird von allen ehrenamtlichen Leitungen und Akteur*innen des DPSG-Diözesanverbandes Bamberg sowie vom hauptberuflichen Personal unterschrieben. Dies geschieht im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex. Mit dieser Selbstauskunftserklärung bestätigt die unterschreibende Person, dass sie nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (entsprechend SGB VIII §72a) verurteilt wurde und auch kein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist. Die Ehrenamtlichen, Akteur*innen und hauptberuflichen Mitarbeitenden, werden somit verpflichtet im Falle einer Einleitung eines Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahrens die zuständige(n) Person(en) des DPSG-Diözesanvorstandes unverzüglich darüber zu informieren.

3.4 Erstgespräche

In einem der ersten Gespräche mit neuen / neugewählten Mitgliedern der Gremien und Arbeitsgruppen bzw. Mitarbeitenden thematisiert der DPSG-Diözesanvorstand die Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Ergänzend müssen alle neuen Leitungen und Akteur*innen den Verhaltenskodex des DPSG-Diözesanverbandes Bamberg unterschreiben (s. Verhaltenskodex).

3.5 Aus- und Fortbildung

Der DPSG DV Bamberg legt Wert darauf, dass alle Personen, die für die im Diözesanverband aktiv sind, über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfügen. Bei ehrenamtlich Tätigen wird dies in aller Regel über die Teilnahme an einer Jugendleitungsschulung im Rahmen der Woodbadge Ausbildung gewährleistet. Diese werden jedes Jahr auf Diözesanebene angeboten und richten sich an alle angehenden und bereits aktiven Jugendleitungen in den Ortsgruppen des DPSG DV Bamberg. Die Rahmenbedingungen und Inhalte dieser Jugendleitungsschulungen sind im gesamtverbandlichen Ausbildungskonzept der Bundesebene der DPSG festgelegt und entsprechen mindestens den Anforderungen an die Jugendleiter*in-Card (Juleica). Diese ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Leitungen in der Jugendarbeit.

Die Jugendleitungsschulungen beinhalten darüber hinaus die verpflichtende Teilnahme an einer Präventionsschulung.

3.6 Präventionsschulungen

Alle ehrenamtlichen Leitungen, die im Rahmen von Angeboten des DPSG DV Bamberg pädagogisch mit Kindern und Jugendlichen tätig sind, müssen an einer für ihre Personengruppe empfohlenen Präventionsschulung teilgenommen haben.

Die Teilnahmebescheinigungen werden vor Beginn eines Angebotes des DPSG DV Bamberg von der zuständigen Leitung eingefordert und dokumentiert.

Um zu gewährleisten, dass diese Vorgabe erfüllt wird, werden regelmäßig Schulungen im Bereich „Prävention sexualisierter Gewalt" angeboten. Diese Schulungen richten sich an alle Leitungen.

4. Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex deckt im Kontext der pfadfinderischen Arbeit die Kernpunkte des Leitbilds der DPSG gegen sexualisierte Gewalt ab. Dies sind im Besonderen:

Gestaltung von Nähe und Distanz - Angemessenheit von Körperkontakten

  • Ich hinterfrage etablierte Traditionen im Zusammenhang mit körperlicher Nähe und bewerte diese neu.
  • Ich nehme die körperlichen und seelischen Grenzen sowie die Intimsphäre meiner Mitmenschen aktiv wahr und respektiere diese.
  • Ich leiste der Entwicklung des Kindes bzw. des Jugendlichen angemessene notwendige Hilfestellungen nur mit Einverständnis der Kinder und Jugendlichen
  • Ich achte darauf, dass Körperkontakte rollen-, situations- und beziehungsangemessen stattfinden. Daher werden Methoden und Spiele stets bewusst und zur Situation und Gruppe passen ausgewählt. Dabei achte ich darauf, vor einem Spiel/einer Methode auf mögliche Körperkontakte hinzuweisen und allen Teilnehmern die Möglichkeit zu geben über eine Teilnahme selbst zu entscheiden.
  • Ich weise Kinder und Jugendliche freundlich auf eine angemessene Distanz hin und fordere diese ein.

Sprache, Wortwahl und Zusammenleben in der Gruppe

  • Ich achte stets auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang mit meinen Mitmenschen.
  • Ich achte sensibel auf Grenzen und (non)verbale Kommunikation.
  • Ich kommentiere individuellen Grenzen nicht abfällig.
  • Ich erarbeite und kommuniziere Regeln transparent. Wenn ich von einer verabredeten Regel abweiche, müssen gute Gründe vorliegen, die ich transparent mache.
  • Ich achte auf eine geschlechtersensible Denkweise, z.B. bei der Gruppeneinteilung, um niemanden aufgrund seines biologischen Geschlechts oder seiner gefühlten Geschlechtsidentität zu diskriminieren.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

  • Ich bin mir der Gefahren im Internet, wie schnelle Verbreitung, Unlöschbarkeit und Missbrauch von Daten bewusst.
  • Ich respektiere das Recht am eigenen Bild.

Beachtung der Intimsphäre

  • Ich betrete private Räume (Schlafräume, Sanitärräume etc.) nur bei Bedarf und sofern sinnvoll mit Zustimmung der betroffenen Personen
  • Ich ziehe mich nicht vor Kindern und Jugendlichen um und dusche separat.

Ausgestaltung von Geschenken, Belohnungen und Disziplinarmaßnahmen

  • Ich setze keine entwürdigenden Disziplinarmaßnahmen ein. Dies bedeutet, dass bei Disziplinarmaßnahmen jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug untersagt sind.
  • Ich setze Belohnungen oder Bestrafungen gerecht ein. Hierbei bevorzuge oder benachteilige ich kein Kind bzw. keinen Jugendlichen.
  • Ich bin mir bewusst, dass finanzielle Zuwendungen und Geschenke an einzelne Schutzbefohlene, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen, nicht erlaubt sind. Ich überlege vorher anhand welcher Regeln wie belohnt wird und halte diese ein.

Verhalten auf Ausflügen, Tagesaktionen, Lagern und Fahrten

  • Ich verstehe mich als Vorbild in Bezug auf die Wahrnehmung und Einhaltung von Grenzen.
  • Ich bin mir bewusst, dass Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen in den Privatwohnungen von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden nur nach vorheriger Anzeige beim Diözesanvorstand und Information an die Sorgeberechtigten erlaubt sind. Der Schutzperson muss in jedem Fall eine eigene Schlafmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.
  • Ich achte in Erste-Hilfe-Situationen auf individuelle Grenzen und respektiere die Intimsphäre des*r Betroffenen Bezugspersonen achten auf das Schamgefühl des Kindes oder Jugendlichen, insbesondere bei ggf. notwendiger Entkleidung während der Erste-Hilfe-Maßnahmen, auch wenn dieses*r selbst nicht darauf achtet. Im Zweifelsfall sind die Sorgeberechtigten und/oder professionelle medizinische Hilfe einzubeziehen. Die Bezugsperson ist nicht alleine mit dem verletzten Kind oder Jugendlichen, sofern möglich und dem Schamgefühl des Kindes nicht entgegenstehend. Maßnahmen der Ersten-Hilfe werden stets altersgerecht erklärt und das Kind oder der Jugendliche mit einbezogen.
  • Ich achte darauf, dass sich das Team der Betreuungspersonen wenn irgend möglich gemischtgeschlechtlich zusammensetzt. Alternativ werden Ansprechpartner*innen benannt (z.B. Leiter*innen einer anderen Gruppe oder anderen Stufe).
  • Bei Veranstaltungen achte ich darauf, wer sich am Veranstaltungsort aufhält, kommt und geht.

Die Diözesanversammlung beschließt den gemeinsam erarbeiteten Verhaltenskodex. Der Verhaltenskodex ist für alle Aktiven auf Diözesanebene verpflichtend. Der Verhaltenskodex ist von allen Ehrenamtlichen, Helfenden und Mitarbeiter*innen auf Diözesanebene einzuhalten und beim Erstgespräch zu unterschreiben.

Wenn eine Person den Verhaltenskodex nicht anerkennen möchte, kann diese bis auf Weiteres nicht an diözesanen Aktionen teilnehmen. Es werden zunächst Gespräche mit ihr geführt und im letzten Schritt wird die wählende Versammlung bzw. Konferenz über den Umstand informiert.

5. Beratungs- und Beschwerdewege

Die internen und externen Beratungs- und Beschwerdestellen sind Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Erziehungsberechtigte und für alle Ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeitenden, die an Angeboten des DPSG-Diözesanverbandes Bamberg teilnehmen oder diese gestalten.

5.1 Interne Beratungs- und Beschwerdewege

Um eine interne Beschwerde einlegen zu können sind Namen des DPSG-Diözesanvorstandes Bamberg und eine entsprechende Kontaktmöglichkeit auf der Homepage des DPSG DV Bamberg öffentlich einsehbar. Die gelebte Grundhaltung ist offen für Lob, Kritik und Problemanzeigen seitens der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen aus unserem Umfeld Dazu wird diese konstruktiv umgesetzt und selbstkritisch mit Rückmeldungen jeglicher Art umgegangen.

Mögliche Beschwerden können beispielsweise in folgenden Situationen eingelegt werden:

  • Übergriffiges Verhalten (körperlich)
  • Grenzüberschreitungen
  • Verbale Äußerungen (mündlich und schriftlich)
  • Non-Verbale Äußerungen
  • Veranstaltungsinhalte in Bezug auf sexualisierte Gewalt und Prävention
  • Veranstaltungsorganisation in Bezug auf sexualisierte Gewalt und Prävention
  • Räumlichkeiten
  • Schlafsituationen
  • Sanitäre Anlagen

Im Vorfeld von jeder Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung innerhalb des DPSG-Diözesanverbandes Bamberg werden mindestens zwei Vertrauenspersonen unterschiedlichen Geschlechts aus dem Vorstand oder dem Leitungsteam eines Angebotes bestimmt und deren Namen sowie eine entsprechende Kontaktmöglichkeit an den entsprechenden Personenkreis veröffentlicht.

Werden an den Versammlungen bzw. Konferenzen und Veranstaltungen Rückmeldungen, Lob, Kritik oder Beschwerde eingegeben, besteht auch die Möglichkeit einer anonymen Nachricht.

Bei einer personalisierten Eingabe, wird signalisiert, dass die Rückmeldung eingegangen ist. Diese hat keine negativen Konsequenzen für die Person, welche etwas geäußert hat. Es wird gemeinsam mit der Person ein Vorgehen vereinbart und diese in die Folgeschritte mit eingebunden, sofern dies der Wunsch der Person ist. Es werden auch externe Beschwerdemöglichkeiten und Beratungsstellen kommuniziert.

Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt und im Nachgang dokumentiert. Diese Dokumentation wird vertraulich angelegt. Dabei wird notiert

  • was Gegenstand der Beschwerde war,
  • zu welchem Zeitpunkt / während welcher Veranstaltung diese eingelegt wurde,
  • welche weiteren Schritte vereinbart wurden,
  • inwiefern die Person in die Folgeschritte mit einbezogen werden möchte.

Um aus den Rückmeldungen lernen zu können, werden abgeschlossene Situationen separat aufbewahrt und deren Ergebnisse gegebenenfalls in Reflexionsprozesse mit eingebracht.

Persönliche Beschwerdemöglichkeit:

Persönliche Beschwerden können von beteiligten Personen während der Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung an die Vertrauenspersonen herangetragen werden. Von den Vertrauenspersonen wird ein geschützter Rahmen vorgegeben, in welchem das Gesagte vertraulich behandelt wird und keine Konsequenzen für die Person hat, die etwas anvertraut. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam vereinbart.

Zum Abschluss einer Veranstaltung gibt es die Möglichkeit dem DPSG-Diözesanvorstand oder der Leitung des Angebots schriftlich oder mündlich eine Rückmeldung zu geben.

Anonyme Beschwerdemöglichkeit:

Um während der Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung anonyme und geschützte Rückmeldung, Lob, Kritik oder Beschwerde zu ermöglichen, wird eine Rückmeldebox angelegt. Auf die Box wird die Information geschrieben, welche Vertrauenspersonen zu welchem Zeitpunkt die Box leeren. Die Box wird immer von zwei Personen geleert. Um es den beteiligten Personen zu ermöglichen, Rückmeldungen über die Vertrauenspersonen während einer Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung zu machen, können die Personen während der Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung wechseln.

Die in der Box eingegangenen Nachrichten werden gelesen und bewertet. Im Anschluss wird überlegt, welche weiteren Schritte notwendig sind, um auf Beschwerden angemessen reagieren zu können.

Je nach Inhalt der eingegangenen Nachricht wird agiert und ggf. Handlungsschritte den beteiligten Personen der Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung kommuniziert. Hierbei ist darauf zu achten, dass keine negativen Konsequenzen für die anonyme Person entstehen.

Dazu kann während Versammlungen bzw. Konferenzen und Veranstaltungen das digitale Beschwerdeformular genutzt werden (s. digitale Beschwerdemöglichkeiten).

Digitale Beschwerdemöglichkeiten:

Alle Personen haben die Möglichkeit über ein Formular auf der Homepage, per E-Mail oder per Telefon Beschwerde (anonym und) personalisiert einzulegen.

Über die Homepage des DPSG-Diözesanverbandes Bamberg wird ein Formular eingerichtet, über welches Rückmeldung, Lob, Kritik oder Beschwerde abgegeben werden können. Hierbei ist öffentlich einsehbar, an wen die Nachricht gesendet wird. Persönliche Angaben wie Name, E-Mail-Adresse und Handynummer, sind optional anzulegen, sodass Beschwerden und Rückmeldungen anonym eingegeben werden können. Angegeben Daten werden genutzt, um mit der beteiligten Person Rücksprache über das weitere Vorgehen zu treffen.

Werden während einer Veranstaltung Wünsche, Anregungen, Befindlichkeiten oder Beschwerden von Teilnehmenden bekannt, versucht der DPSG-Diözesanvorstand oder die Leitung des Angebots darauf einzugehen und diese in der weiteren Durchführung der Versammlung bzw. Konferenz und Veranstaltung zu berücksichtigen.

Ergänzend wird auf der Homepage verständlich erklärt, was Beschwerde bedeutet, über was beispielsweise Beschwerde eingelegt werden kann und wie weitere Schritte aussehen (können), wenn eine Beschwerde eingelegt wird. Zudem wird dargestellt, welche zwei Personen die Nachricht erhalten.

Eingehende Informationen werden gelesen, bewertet und überlegt, welche weiteren Schritte notwendig sind, um auf Beschwerden angemessen reagieren zu können. Dazu werden sie vertraulich behandelt und haben keine Konsequenzen für die Person, welche eine Beschwerde einlegt. Zudem wird (wenn möglich) kommuniziert, dass je nach Situation weitere Vertrauenspersonen hinzugezogen werden können, um Rücksprache zu halten, die Situation zu bewerten und zu überlegen, welche Schritte notwendig sind.

Inhalte von eingehenden Beschwerden werden dokumentiert, sodass in den Reflexionsprozessen nachvollzogen werden kann, was Gegenstand (und Zeitpunkt) der Beschwerde war, welches Vorgehen eingeleitet wird und welche weiteren Schritte notwendig sind. Die Dokumentation und deren Aufbewahrung verläuft vertraulich, unter Einhaltung des Datenschutzes.

5.2 Externe Beratungs- und Beschwerdewege

Neben den internen Beschwerdewegen haben Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie Erziehungsberechtigte und weitere beteiligte Personen die Möglichkeit bei externen Stellen Beschwerde einzulegen.

Externe Beratungsstellen: siehe Anhang

6. Intervention und nachhaltige Aufarbeitung

Meldungen oder Beschwerden über sexualisierte Gewalt können in unterschiedlichen Kontexten oder Situationen auftreten. Es können Verdachtsfälle auftreten, dass ein Kind oder eine*r Jugendlichen sexualisierte Gewalt erfährt. Außerdem kann die Situation auftreten, dass sich ein Kind oder ein*e Jugendliche*r einer Vertrauensperson anvertraut oder jemand erfährt, dass Kinder und Jugendliche untereinander übergriffig geworden sind.

In allen möglichen Fällen und Szenarien kann sich der*die Meldende entweder direkt an das Diözesanbüro des DPSG-Diözesanverbandes Bamberg, an eine beauftragte Ansprechperson des Erzbistums oder eine neutrale externe Organisation wenden, um dort Hilfe zu bekommen.

Die Kontaktdaten lauten wie folgt:

DPSG DV Bamberg Diözesanbüro
(0911 / 262716) / buero@dpsg-bamberg.de

Daniel Schraudner (DPSG DV Bamberg Diözesanvorsitzender)
sahni@dpsg-bamberg.de / vorstand@dpsg-bamberg.de

Anja Löbling (DPSG DV Bamberg Diözesanvorsitzende)
anja@dpsg-bamberg.de / vorstand@dpsg-bamberg.de

Friedolf Lappen (DPSG DV Bamberg Diözesankurat)
friedolf@dpsg-bamberg.de / vorstand@dpsg-bamberg.de


Beauftragte Ansprechpersonen des Erzbistums Bamberg:

Michael Reisbeck (Referent Prävention sexualisierte Gewalt, Jugendamt der Erzdiözese Bamberg), Tel.: 0951 86 88 62 | 0951 . 502 1640

Eva Hastenteufel-Knörr (Juristin), Tel.: 0951 / 40735525

Externe Beratungsstellen: siehe Anhang

Unmittelbare Aufarbeitung:

Wird der DPSG-Diözesanvorstand auf einen Verdachtsfall zur Thematik (sexualisierte) Gewalt aufmerksam, tritt ein Krisenteam zusammen.

Dieses Team besteht aus folgenden Personen:

  • die Mitglieder des DPSG-Diözesanvorstandes
  • ein*e Bildungsreferent*in
  • der*die Präventionsbeauftragte des Jugendamtes der Erzdiözese
  • Referent*in für Öffentlichkeitsarbeit der Erzdiözese

Die hier besprochenen Schritte werden dokumentiert. Dazu erfolgt die weitere Kommunikation, auch gegenüber der Presse, ausschließlich durch das Krisenteam.

Alle entstehenden Dokumente werden sicher aufbewahrt und vertraulich behandelt.

Betroffenen Personen werden Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt, sodass sie eine gute Unterstützung erhalten.

Langfristige Aufarbeitung

Nach Abschluss bzw. Verweisung eines Falles an eine entspreche Beratungsstelle oder Behörde, werden anfallende Nachgespräche und Presseanfragen weiter vom Krisenteam bearbeitet. Die langfristige Aufarbeitung umfasst alle am Prozess beteiligten Personen. Die Nacharbeiten umfassen auch die Aufarbeitung innerhalb des DPSG-Diözesanverbandes wie einzelne Personen, strukturelle Ebenen, Ausschüsse, Arbeitskreise. Dazu wird das Institutionelle Schutzkonzept noch einmal überprüft und ggf. angepasst.

Verhaltensempfehlungen

Zum Schutz der Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen, die sich im Zusammenhang mit einem Fall von sexualisierter Gewalt in einer emotional belastenden Situation befinden, sind entsprechende Verhaltensempfehlungen entwickelt worden, in denen beschrieben ist, wer was zu welchem Zeitpunkt zu tun hat.

Hinweis: Diese Verhaltensempfehlungen sind als Stütze und Hilfestellung zu verstehen. Sie sind im Anhang des Institutionellen Schutzkonzeptes zu finden.

Sie entbinden nicht zu überprüfen, ob das jeweilig beschriebene Vorgehen sinnvoll und notwendig ist.

7. Aus- und Fortbildung

Der DPSG-Diözesanverband Bamberg ist bestrebt, dass alle Personen, die für den DPSG-Diözesanverband Bamberg aktiv sind, über eine entsprechende fachliche Qualifikation verfügen. Bei ehrenamtlich Tätigen wird dies in aller Regel über die Teilnahme an der Jugendleitungsschulung gewährleistet. Dies sind in der DPSG die Module und Bausteine der Woodbadgeausbildung.

7.1 Präventionsschulungen

Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die eine Leitungsfunktion wahrnehmen bzw. regelmäßig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen im Kontext der kirchlichen Jugendarbeit pflegen, müssen an einer für ihre Personengruppe empfohlenen Präventionsschulung teilgenommen haben.

Die Schulung geschieht im Rahmen der Bausteine 2d „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Sensibilisierung und Intervention" sowie 2e „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Vertiefung und Prävention". Die Rahmenbedingungen und Inhalte dieser Schulungen entsprechen den Vorgaben der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz und des Erzbistums Bamberg. Die Schulungen werden mindestens einmal jährlich mit einem Stundenumfang von mindestens drei Stunden angeboten. Durchgeführt werden die Bausteine von Expert*innen auf diesem Gebiet.

Dazu müssen alle Leiter*innen in einem Turnus von fünf Jahren einen Auffrischungskurs mit einem Stundenumfang von mind. drei Stunden vorweisen. Dieser wird von geeigneten Referent*innen angeboten.

Für besondere Rollen und Funktionen, die sich aus diesem Institutionellen Schutzkonzept ergeben oder die in Zukunft notwendig werden, werden geeignete Schulungen individuell angepasst.

Die Teilnahmebescheinigungen werden zu Beginn der Tätigkeit im DPSG-Diözesanverband von der zuständigen Person des DPSG-Diözesanvorstandes eingefordert und dokumentiert. Ist die Teilnahme an der entsprechenden Präventionsschulung noch nicht geschehen, so ist diese innerhalb eines Jahres nach der Wahl nachzuholen. Sollte dies nicht geschehen, sucht das zuständige Mitglied des DPSG-Diözesanvorstandes das Gespräch. Wenn eine Person nach diesem Gespräch die Präventionsschulung nicht besuchen möchte, kann diese bis auf weiteres nicht im DPSG-Diözesanverband tätig werden.

Es können auch gleichwertige Schulungen anerkannt werden.

8. Qualitätsmanagement

Um eine nachhaltige Entwicklung der Präventionsarbeit im DPSG- Diözesanverband Bamberg zu gewährleisten, gibt es eine feste Zuständigkeit für dieses Themenfeld.

Diese wird auf der konstituierenden Sitzung des DPSG-Diözesanvorstandes an eine geeignete Person aus den eigenen Reihen vergeben. Zu deren Aufgaben gehört insbesondere die Verwaltung und Dokumentation aller notwendigen Unterlagen der ehrenamtlich Tätigen im Sinne der Prävention (Selbstauskunftserklärung, unterzeichneter Verhaltenskodex). Das erweiterte Führungszeugnis wird entweder von der zuständigen Stelle der Erzdiözese Bamberg oder des DPSG Bundesamtes eingesehen und verwaltet.

Alle Ehrenamtlichen sowie und Hauptberuflichen des DPSG-Diözesanverbandes Bamberg werden über die Zuständigkeiten für den Bereich Prävention sexualisierter Gewalt informiert.

Spätestens nach fünf Jahren oder einer Krisenintervention muss das Schutzkonzept evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden.

9. Anhang

9.1 Handlungsempfehlungen

Du hast die Vermutung, dass ein Kind oder ein*e Jugendliche*r Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist – Handlungsempfehlungen

1. Schritt: Hör auf dein Gefühl
Nimm deine eigene Wahrnehmung ernst und fang an, deine Beobachtungen zu dokumentieren (am besten in anonymisierter Form, da diese Notizen erstmal nur ein Gedächtnisprotokoll für einen selbst darstellen und unbestätigte Wahrnehmungen und Vermutungen beinhalten können).

2. Schritt: Ruhe bewahren und nicht überstürzt handeln!
Das ist nicht einfach, aber sehr wichtig! Denn überstürzte Handlungen können die Situation für das Opfer eventuell verschlimmern. Bitte keine eigenen Ermittlungen anstellen oder den*die vermutliche*n Täter*in mit dem Verdacht konfrontieren. Handelt es sich um sexualisierte Gewalt innerhalb einer Familie, solltest du auf keinen Fall zuerst mit den Eltern sprechen! Dies verschlimmert ggf. die Situation für das Kind bzw. den*die Jugendliche*n und führt unter Umständen dazu, dass das Opfer sich und seine*ihre Aussagen zurückzieht, weil der*die Täter*in den Druck auf das Kind erhöht!

3. Schritt: Zweitmeinung einholen/Situation einschätzen
Behandle das Thema diskret aber bleibe nicht allein damit. Besprich dich mit einer Person deines Vertrauens und teile ihr deine Wahrnehmung und Beobachtungen mit. Am besten sprichst du (auch) mit einem Mitglied eurer Leitungsrunde bzw. mit einem*einer Kolleg*in und kläre ab, ob er*sie deine Wahrnehmungen teilt. In diesem Gespräch möglichst genau von den Beobachtungen und Wahrnehmungen berichten und auch dieses Gespräch schriftlich dokumentieren (s. Schritt 2).

4. Schritt: Fachliche/professionelle Beratung einholen
Erkenne und akzeptiere deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten und hole dir Hilfe. Du kannst dich entweder direkt an die DPSG DV Bamberg -Diözesanstelle, an eine*n Missbrauchsbeauftragte*n des Erzbistums oder eine neutrale externe Organisation wenden, um dort Hilfe zu bekommen (s. Ansprechpersonen unter Punkt 5). In dieser Fachberatung wird geklärt, ob es sich um eine Situation handelt, die weitere Verfahrenswege erforderlich macht. Handelt es sich bei dem*der mutmaßlichen Täter*in um eine*n Mitarbeiter*in bzw. ehrenamtlich Tätigen der eigenen Einrichtung, ist es sehr ratsam, eine externe Fachberatungsstelle an der Intervention zu beteiligen, um einen möglichen Schutz des*der Täter*in zu unterbinden.

5. Schritt: Schriftliche Dokumentation aller Gespräche und weiteren Handlungsschritte.

6. Schritt: Klärung der weiteren Verfahrenswege mit der Diözesanstelle des DPSG DV Bamberg
Falls sich die Vermutung verdichtet, informierst du die Diözesanstelle über den Verlauf und den aktuellen Stand. Gemeinsam mit der Diözesanstelle werden die weiteren Verfahrenswege im Einklang mit der gültigen Verfahrensordnung des Erzbistums besprochen und umgesetzt.

Ein Kind oder ein*e Jugendliche*r vertraut sich dir an und erzählt dir von einem Erlebnis sexualisierter Gewalt – Handlungsempfehlungen

Für von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder oder Jugendliche ist es zumeist sehr schwierig, sich an andere Menschen zu wenden und sich ihnen anzuvertrauen. Umso wichtiger ist es, dass du in einem solchen Fall folgende Empfehlungen beachtest:

  • Dem Kind oder dem*der Jugendlichen zuhören und ihm*ihr Glauben schenken.
  • Ihn*Sie ermutigen sich mitzuteilen aber nicht nach Details fragen.
  • Möglichst keine „Warum"-Fragen verwenden – sie lösen leicht Schuldgefühle aus.
  • Grenzen, Widerstände und zwiespältige Gefühle des*der Betroffenen respektieren und keine logischen Erklärungen einfordern.
  • Auch Berichte über kleinere Grenzverletzungen ernstnehmen, da viele Betroffene zunächst nur einen kleinen Teil dessen erzählen, was ihnen widerfahren ist.
  • Zweifelsfrei Partei für den*die Betroffene*n ergreifen und deutlich machen, dass er*sie keine Schuld trägt an dem, was vorgefallen ist.
  • Das Erzählte vertraulich behandeln, aber dem Opfer erklären, dass du dir Unterstützung holen musst, um helfen zu können.
  • Keine Versprechungen geben, die du nicht einhalten kannst wie z.B. dass du niemandem etwas von dem Gehörten erzählen wirst.

1. Schritt: Ruhe bewahren und nicht überstürzt handeln!
Das ist nicht einfach, aber sehr wichtig! Denn überstürzte Handlungen können die Situation für das Opfer eventuell verschlimmern. Bitte keine eigenen Ermittlungen anstellen oder den*die vermutliche*n Täter*in mit dem Verdacht konfrontieren. Handelt es sich um sexualisierte Gewalt innerhalb einer Familie, solltest du auf keinen Fall zuerst mit den Eltern sprechen! Dies verschlimmert ggf. die Situation für das Kind bzw. den*die Jugendliche*n und führt unter Umständen dazu, dass das Opfer sich und seine*ihre Aussagen zurückzieht, weil der*die Täter*in den Druck auf das Kind erhöht!
Wichtig: Mit dem Kind oder dem*der Jugendlichen alle weiteren Handlungsschritte absprechen!

2. Schritt: Die Inhalte des Gespräches im Anschluss aus dem Gedächtnis schriftlich protokollieren
Wann und wo hat das Gespräch stattgefunden? Wer war an dem Gespräch beteiligt? In welchem Rahmen wurde das Gespräch geführt? Was hat das Kind oder der*die Jugendliche genau gesagt (am besten im Wortlaut wiedergeben)? Welche Fragen hast du gestellt? Wie hast du diese formuliert? Was wurde noch besprochen?

3. Schritt: Zweitmeinung einholen/Situation einschätzen
Behandle das Thema diskret aber bleibe nicht allein damit. Besprich dich mit einer Person deines Vertrauens und teile ihr deine Wahrnehmungen und Beobachtungen mit. Am besten sprichst du (auch) mit einem Mitglied eurer Leitungsrunde bzw. mit einem*einer Kolleg*in und kläre ab, ob er*sie deine Wahrnehmungen teilt. In diesem Gespräch möglichst genau von den Beobachtungen und Wahrnehmungen berichten und auch dieses Gespräch schriftlich dokumentieren (s. Schritt 2).

4. Schritt: Fachliche/professionelle Beratung einholen
Erkenne und akzeptiere deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten und hole dir Hilfe. Du kannst dich entweder direkt an die DPSG DV Bamberg -Diözesanstelle, an eine*n Missbrauchsbeauftragte*n des Erzbistums oder eine neutrale externe Organisation wenden, um dort Hilfe zu bekommen (s. Ansprechpersonen unter Punkt 5). In dieser Fachberatung wird geklärt, ob es sich um eine Situation handelt, die weitere Verfahrenswege erforderlich macht. Handelt es sich bei dem*der mutmaßlichen Täter*in um eine*n Mitarbeiter*in bzw. ehrenamtlich Tätigen der eigenen Einrichtung, ist es sehr ratsam, eine externe Fachberatungsstelle an der Intervention zu beteiligen, um einen möglichen Schutz des*der Täter*in zu unterbinden.

5. Schritt: Schriftliche Dokumentation aller Gespräche und weiteren Handlungsschritte.

6. Schritt: Klärung der weiteren Verfahrenswege mit der Diözesanstelle der DPSG DV Bamberg
Falls du es vorher noch nicht getan hast, informierst du jetzt die Diözesanstelle über den Verlauf und den aktuellen Stand. Gemeinsam mit der Diözesanstelle werden die weiteren Verfahrenswege im Einklang mit der gültigen Verfahrensordnung des Erzbistums besprochen und umgesetzt.

Die Mitarbeiter*innen der Diözesanstelle sind aufgrund ihrer Arbeit sehr vertraut mit dem verbandlichen Kontext und können dir bei der Situationseinschätzung eine wertvolle Hilfe sein. Darüber hinaus stehen sie in einem guten Kontakt zu verschiedenen Fachberater*innen und können dich während und nach dem Fall in vielerlei Hinsicht begleiten und unterstützen.

Ich nehme verbale oder körperlich-sexualisierte Gewalt wahr – Handlungsempfehlungen

Bei (sexualisierten) Grenzverletzungen und Übergriffen sind alle Leiter*innen zum direkten Handeln gefordert. In erster Linie geht es um den konkreten Schutz von Kindern und Jugendlichen. Wenn du eine Grenzverletzung bzw. einen Übergriff wahrnimmst, ist Folgendes zu tun:

  1. „Dazwischen gehen" und Grenzverletzung/Übergriff deutlich benennen und stoppen!
  2. Situation auflösen und Information von den Beteiligten einholen.
  3. Offensiv Stellung beziehen gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten.
  4. Im Anschluss den Vorfall im Leitungsteam ansprechen.
  5. Abwägen, ob Aufarbeitung in der ganzen Gruppe oder einer Teilgruppe sinnvoll ist. Konsequenzen für die Urheber*innen beraten.
  6. Bei erheblichen Grenzverletzungen die Eltern informieren.
  7. Eventuell zur Vorbereitung auf das Elterngespräch Kontakt zu einer Fachberatungsstelle aufnehmen
  8. Weiterarbeit mit der Gruppe/mit den Teilnehmer*innen.
  9. Grundsätzliche Umgangsregeln überprüfen und (weiter)entwickeln.
  10. Präventionsarbeit verstärken.

Falls ihr im Umgang oder mit der Bewertung einer bestimmten Situation unsicher seid, könnt ihr euch jederzeit an die DPSG -Diözesanstelle wenden und euch dort Beratung und Unterstützung holen.